FM-Transmitter in Deutschland

Das wichtigste gleich zu Beginn: der Betrieb der kleinen Sender ist in Deutschland weiterhin nicht erlaubt. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sagt, dass ein derartiges Gerät eine sogenannte Einzelfrequenzzuteilung – eine Genehmigung zum Senden auf den entsprechenden Funkkanälen – benötigt, aber diese Genehmigung wird an Privatpersonen generell nicht vergeben.
Daran gibt es nichts zu rütteln, und auch Argumente wie ‚die Sendeleistung ist nur so schwach, dass man das nur im Auto empfangen kann‘ entkräften das Gesetz nicht.

Interessant ist trotzdem, dass sich etwas tut und dass zumindest die Chance auf eine Verbesserung der Situation besteht. Hier kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt für Käufer, Händler und Hersteller: die Inbetriebnahme bzw. das Einschalten der Geräte.
Wenn die Frequenzgenehmigung da ist, heißt das nämlich noch lange nicht, dass man jeden erstbesten FM Transmitter benutzen darf. §11 des FTEG besagt, dass nur Funkanlagen in Betrieb genommen werden dürfen, die CE-gekennzeichnet sind. Das Einschalten eines FM Transmitters ist mit dessen Inbetriebnahme gleichzustellen, und wenn dieser das erforderliche Zeichen nicht trägt macht sich der Anwender strafbar.
Wie wir sehen stehen der freien Verwendung der Mini-Sender hier noch einige Hürden im Weg, und diese sollte man nicht unterschätzen. Gerade was das Inverkehrbringen von Geräten ohne CE-Kennzeichnung betrifft reagieren die Behörden mitunter recht empfindlich.
Und wer sich jetzt einen FM Transmitter für den Urlaub in USA besorgt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er diesen bei fehlendem CE-Logo auch nach einer eventuellen Änderung der Richtlinien hier nicht betreiben darf.
Daher fährt man (im wahrsten Sinne des Wortes) wohl sicherer und besser, wenn man sich mit einer Adapterkassette aushilft, ist kein Kassettenschacht vorhanden, so muss man tiefer in die Tasche und nach Lösungen wie dem Blaupunkt Adapterkabel, IceLink oder Harman Kardons Drive + Play greifen.