Fake-Anzeigen mit bekannten Gesichtern
Meta haftet für Fake-Werbung auf Facebook und Instagram
Das Landgericht Frankfurt am Main nimmt Meta für betrügerische Werbung auf Instagram und Facebook in die Pflicht. In dem Verfahren geht es um Anzeigen, in denen unbekannte Dritte die Marke eines Finanzportals sowie Namen und Bild seines bekannten Gründers nutzten, um für mutmaßlich betrügerische Investments zu werben.
Das Gericht sieht darin Verletzungen des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Allein im August 2024 meldeten die Kläger über ein dafür vorgesehenes Tool fast 260 Verstöße an Meta. Trotzdem tauchten identische oder sinngleiche Anzeigen erneut auf. Die Löschung dauerte teilweise bis zu 62 Tage. Meta muss zukünftig nun die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fake-Werbung unterlassen.
Algorithmische Kontrolle entscheidend
Meta selbst berief sich im Verfahren auf den Digital Services Act und darauf, von einzelnen rechtswidrigen Anzeigen keine Kenntnis gehabt zu haben. Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend ist aus Sicht der Kammer, dass Meta die Ausspielung nicht nur technisch ermöglicht, sondern aktiv ordnet. Bei Werbung bestimmt ein automatisiertes Auktionsverfahren Rangfolge und Zeitpunkt, auch Nutzerinhalte werden algorithmisch in den Feeds verteilt.
Damit unterscheide sich der Dienst von rein chronologisch sortierten Angeboten. Das Landgericht Frankfurt verweist dabei auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Danach kann ein Anbieter haften, wenn er Kontrolle über die angezeigten Inhalte ausübt.
Meta muss auch Einnahmen offenlegen
Meta soll für Schäden einstehen, die künftig durch gleiche oder sinngleiche Fake-Werbung entstehen. Zudem muss der Konzern Auskunft über die Anzeigen auf Instagram und Facebook sowie über die damit erzielten Einnahmen geben. Das Urteil vom 16. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.
Schon beim Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Auch bei den sogenannten Business Tools wurde Meta zu einer Entschädigung verurteilt.

Facebook verdient mit all dem nur Geld und hat keine Möglichkeit etwas von diesem Geld für die Überprüfung der Inhalte auszugeben? Die sind so unsympathisch wie nur möglich
Keine möglichkeit? Eher keine lust
Sie könnten schon, nur verdienen sie mit den Fake Anzeigen auch Geld.
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Fake Profile von bekannten Persönlichkeiten die die Nutzen scammen werden auch nach dutzendfachen Meldungen nicht gelöscht.
Das was Meta da macht, nennt man Beihilfe!
Ich glaube es geht um den Kanal „Finanzfluss“. Das dazugehörige Video lohnt sich anzuschauen. Wenn ich es richtig verstanden habe macht Meta mit diesen Fake Videos. ca. 10% seines Umsatzes. Demnach geht es nicht um „nicht wollen“ sondern wie immer bei Meta ums Geld verdienen , egal wie. „Finanzfluss vs. Meta: Das Urteil“
https://youtu.be/eZu9ZxSJx3k?is=c2BTN2MlGQV_HkDA
Finanzfluss!! Grüße gehen raus an Thomas Kehl!
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Wow genial
Das ist mal ein Schritt
Was ist mit Google? Wenn die für diesen zum Himmel schreienden Mist, für den auf YouTube geworben wird, haften müssten, wären sie längst Pleite!
Was ist mit #Whataboutism?
Die rhetorische Argumentationsfigur Whataboutism wird von den meisten Menschen missverstanden: Sie bezeichnet das Ausweichen vor einer Kritik durch den Verweis auf einen anderen Missstand. iDau hier weicht aber nicht aus, sondern fragt, ob die geforderte Haftung für beworbene Inhalte nach demselben Maßstab auch für YouTube gelten müsste. Ob dieser Vergleich trägt, kann man diskutieren, ihn einfach „Whataboutism“ zu nennen, ist hier fehl am Platz. Sachverhalte miteinander zu vergleichen, ist nicht bereits Whataboutism!
Vielen Dank!