ifun.de — Apple News seit 2001. 47 173 Artikel

Verbraucherschützer wollen Erstattung

Netflix, Apple TV und WOW: Verbandsklagen wegen höherer Abopreise

Artikel auf Mastodon teilen.
4 Kommentare 4

Der österreichische Verbraucherschutzverein VSV hat in Deutschland Verbandsklagen gegen Netflix, Apple und Sky auf den Weg gebracht. Gegenstand der Verfahren sind Preiserhöhungen bei laufenden Abonnements von Netflix, Apple TV und WOW. Der Verein hält die dafür verwendeten Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Anbieter für unwirksam und will Rückzahlungen für betroffene Kunden erreichen.

Die Verfahren laufen vor dem Kammergericht Berlin und dem Bayerischen Oberlandesgericht. Nach Ansicht des VSV haben die Streaminganbieter ihre Abopreise wiederholt auf Grundlage von Preisanpassungsklauseln erhöht, ohne zuvor eine gesonderte Zustimmung der Kunden einzuholen. Der Verein vertritt die Auffassung, dass die zusätzlich gezahlten Beträge ohne ausreichende rechtliche Grundlage vereinnahmt worden seien und zurückgefordert werden könnten. Der VSV verweist dabei unter anderem auf ein Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen DAZN.

Vsv Verbandsklages Streaming

Bis zu 700 Euro Rückzahlung erwartet

Der VSV nutzt dafür die 2023 eingeführte Abhilfeklage. Damit können Ansprüche zahlreicher Verbraucher gebündelt gerichtlich geltend gemacht werden. Betroffene müssen ihre Forderungen somit nicht jeweils in einem eigenen Verfahren durchsetzen.

Der VSV rechnet abhängig vom jeweiligen Anbieter, vom Tarif und von der Dauer des Abonnements mit möglichen Rückzahlungen zwischen 200 und 700 Euro pro Person. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Ansprüche bestehen, hängt allerdings vom Ausgang der Verfahren und vom jeweiligen Einzelfall ab.

Für die Klagen arbeitet der in Österreich ansässige Verein mit der Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen sowie dem Prozessfinanzierer Padronus zusammen. Letzterer übernimmt nach Angaben des VSV die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall 9,9 Prozent der im Erfolgsfall ausgezahlten Summe.

Anmeldung über das Bundesamt für Justiz

Verbraucher sollen sich beim Bundesamt für Justiz in die entsprechenden Klageregister eintragen können. Die dafür benötigten Formulare sollen in den kommenden Wochen bereitgestellt werden. Der VSV verweist zudem auf die Webseite Streaming-Klage.de Streaming-Klage.de, über die Ansprüche berechnet und Anmeldungen vorbereitet werden können.

15. Sep. 2026 um 18:42 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    4 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Das das ärgerlich ist steht außer Frage, aber ehrlich gesagt (Klausel hin oder Her) meine Nudeln haben vor 5 Jahren nur 99 Cent im Anbot gekostet, jetzt 1,79 und mehr. wenn die eu in ihrem Regulierungswahn Vertragsbedingungen diktiert, die eine Langfristige Kalkulation unmöglich machen, der Anspruch immer weiter steigt, steigen auch die Kosten, und die müssen halt eingespielt werden das ist an jedem Arbeitsplatz ähnlich nennt sich dann Gehaltserhöhung oder so ….

  • Passiert doch wie oft Nix außer weitere erhöungen

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 47173 Artikel in den vergangenen 9114 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven